Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus und Ihre Kabel-TV Gebühren werden bislang über die Miet-Nebenkosten abgerechnet? Dann haben wir eine wichtige Mitteilung für Sie:Durch eine Gesetzesänderung ist die pauschale Umlage von Kabel-TV Gebühren nicht mehr erlaubt. Was bedeutet das für Sie?Ihr bisheriger Kabel-TV Vertrag wird in den kommenden Monaten gekündigt oder ist bereits gekündigt worden. Um weiterhin fernsehen zu können, benötigen…
